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Monarchie

Die Monarchie ist eine Herrschaftsform, in der eine Person oder wenige Personen die Regierungsmacht innehaben. Üblich ist eine einzelne Person. In einer Erbmonarchie wird diese Person durch Erbschaft zum Monarchen erklärt. In einer Wahlmonarchie wählt eine kleine, definierte Gruppe von Personen eine Person aus einer definierten Auswahl aus einer kleinen Gruppe von Personen. Es ist üblich, dass der gewählte Monarch auf Lebenszeit regiert.

Ein Monarch kann ein Kaiser, König, Fürst, Herzog, Sultan, Emir, Tenno, Maharadscha oder ähnliches sein. Diese erhalten ihre Legitimität meist durch Gottes Gnaden oder durch Mandat des Himmels. Da diese Regelung durch die Bevölkerung meist über Jahrhunderte oder gar Jahrtausende hinweg akzeptiert wurde, kann dies als Legitimität der Herrschaft eines Monarchen gewertet werden. Damit unterscheidet sich die Monarchie von der Diktatur, bei der das nicht gilt.

Ein Monarch kann in seiner Handlungsvollmacht zum Beispiel durch eine Verfassung beschränkt sein. Dies ist vor allem in einer konstitutionellen Monarchie oder einer parlamentarischen Monarchie der Fall. Auch der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation war zum Beispiel durch die Goldene Bulle von 1356 in seiner Macht beschränkt. Die Goldene Bulle gewährte den Kurfürsten, die den Kaiser wählten, verschiedene Rechte gegenüber dem Kaiser. Faktisch lag der Großteil der Macht meist in der Hand der Kurfürsten und nicht in der Hand des Kaisers. Auch viele chinesische Kaiser hatten beispielweise faktisch nur eine eingeschränkte Macht. So konnte beispielweise Kaiser Guangxu (1874-1908) seine Hundert-Tage-Reform 1898 kaum realisieren, weil die Beamten seine Reform nicht umsetzten. Hohe Mitglieder des kaiserlichen Hofes und der kaiserlichen Familie billigten dies und setzen den Kaiser später ab. Auch frühere chinesische Kaiser waren durch den Einfluss des Kronrates im kaiserlichen Hof faktisch beschränkt.

Kann dagegen ein Monarch uneingeschränkt seine Macht ausüben, nennt man dies Absolutismus. Man geht heute davon aus, dass es eine reine Form des Absolutismus nie gegeben hat. Man muss davon ausgehen, dass jeder Monarch von Günstlingen abhängig war. Trotzdem können beispielsweise Ludwig XIV. (1638-1715) von Frankreich, Phillip II. (1527-1598) von Spanien, Friedrich II. (1712-1786) von Preußen oder Katharina II. (1762-1796) von Russland als Vertreter absolut herrschender Monarchen angesehen werden.


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