Das Staatgebiet ist das zu einem Staatsvolk gehörige Gebiet. Es ist das territoriale Gebiet, das ein Staat dauerhaft und geordnet beherrscht. Es ist ebenfalls das Gebiet, das ein Staatsvolk zur Anerkennung eines Staates benötigt, etwa wenn eine Volksgruppe eine Abtrennung ihres Gebietes von einem Staat fordert.
Damit ein territoriales Gebiet als Staatsgebiet gelten kann, muss eine Bevölkerung in der Lage sein, das staatliche Gewaltmonopol in diesem Gebiet herzustellen und aufrecht zu erhalten. Eine Ausnahme bilden gescheiterte Staaten (auch failed states genannt), die diese grundlegende Funktion nicht erfüllen können. Bei diesen Staaten wird aber dennoch aufgrund des völkerrechtlichen Kontinuitätsprinzips für eine längere Zeit von der Existenz eines Staatsgebiets ausgegangen.
Das Staatsgebiet unterscheidet sich vom Hoheitsgebiet. Zum Hoheitsgebiet gehören zum Beispiel auch die Flächen, die zu den Botschaften in anderen Ländern gehören. Diese verbleiben aber im Staatsgebiet des anderen Staates, bilden also keine extraterritorialen Gebiete. Kolonien gehörten ebenfalls nicht zum Staatsgebiet, aber zum Hoheitsgebiet der Kolonialmacht. Eine Kolonie war ein Gebiet außerhalb des Staatsgebiets der Kolonialmacht, das von der Kolonialmacht beherrscht wurde. Aber auch aus anderen Gründen kann es in einem territorialen Gebiet einen Unterschied zwischen Staatsgebiet und dem Hoheitsgebiet geben. Die den Panamakanal umgebende Kanalzone war bis 1999 Hoheitsgebiet der USA aber Staatsgebiet des Staates Panama. Die Bucht von Guantánamo wird seit 1898 von den USA gepachtet. Sie gehört zum Hoheitsgebiet der USA und zum Staatsgebiet von Kuba.
Das Staatsgebiet umfasst die Landfläche des Staates einschließlich der zugehörigen Inseln, die Hoheitsgewässer und dem Luftraum darüber.
Die Hoheitsgewässer reichen nach UN-Seerechtsübereinkommen von der Küste eines Landes bis maximal 12 Seemeilen (22,22 km) Entfernung. Befindet sich die nächste Küste eines anderen Landes innerhalb von 24 Seemeilen (44,45 km) von der Küste entfernt, dann gilt in der Regel die Mitte zwischen beiden Küsten als Grenze zwischen beiden Staatsgebieten. Das UN-Seerechtsübereinkommen wurden von den meisten Staaten weltweit ratifiziert. Staaten, die dieses Übereinkommen nicht ratifiziert haben, sind unter anderen die USA, die Türkei, Syrien, Israel, Kasachstan, Turkmenistan, Usbekistan, Peru und Venezuela.
Der Luftraum ist der mit Luft gefüllte Bereich über einem Land. Es herrscht jedoch keine Einigkeit darüber, bis in welche Höhe dieser Raum reicht. In der Regel wird die Kármán-Linie in 100 km Höhe als Grenze angesehen. Damit durchqueren Flugzeuge ein Staatsgebiet sowie das Hoheitsgebiet eines Staates, Satelliten jedoch nicht.
Auch die maximal 3 Seemeilen (11,11 km) breiten Fjorde gehören zum Staatgebiet. Meeresbuchten gehören ebenfalls dazu, wenn sie nicht breiter als 24 Seemeilen (44,45 km) sind.
Sind Flüsse als Grenze eines Staatsgebiets bestimmt, liegt die Grenze meist in der Flussmitte. Wenn der Verlauf eines Flusses sich nur geringfügig ändert, ändert sich damit auch die Grenze des Staatgebietes. Ändert sich ein Grenzfluss in größerem Umfang, werden meist andere Gebiete dafür als Ausgleich getauscht. Für Seen gilt dies analog.
Zum Staatsgebiet können auch territoriale Gebiete außerhalb des Hauptgebietes gehören. Diese werden Exklaven genannt, wenn sie nicht über eigene oder internationale Gewässer erreichbar sind. Damit sind Alaska der USA, Ceuta von Spanien in Afrika an der Grenze zu Marokko und die Oblast Königsberg von Russland an der Ostsee zwischen Polen und Litauen keine Exklaven, weil sie über internationale Gewässer erreichbar sind.
Enklaven sind Teile eines anderen Staates oder Staaten, die von einem Staat eingeschlossen sind. Staat, die eine Enklave sind, sind Lesotho innerhalb Südafrikas, San Marino innerhalb Italiens und der Vatikan innerhalb Italiens.