Windrose
Google Ads boven

Eigentum

Das Eigentum an einer Sache ist ein Recht, mit dem der Inhaber des Rechts alle anderen von der Nutzung der Sache ausschließen kann, er selbst aber zur Nutzung berechtigt ist.

Es ist ein absolutes Recht, dass gegen Jedermann wirkt, im Gegensatz zu den relativen Rechten, die nur in Relation zwischen mehreren Parteien wirken. Das Recht kann durch Gesetze eingeschränkt sein. Zum Beispiel darf man Eigentum an Sachen oder an Grund und Boden haben, man darf es aber nicht an Personen oder Luftraum haben. Der Erwerb von Eigentum an einer Sache kann auch eingeschränkt sein. So ist beispielsweise der Erwerb von Drogen, unter Naturschutz stehenden Tieren oder teilweise Grund und Boden meist verboten oder eingeschränkt.

Abgrenzung zum Besitz

Im Unterschied zum Eigentum ist der Besitz ein Recht, eine Sache in seiner Verfügungsmacht zu haben und die Sache zu benutzen. Besitzer ist, wer die Verfügungsmacht über eine Sache hat. Der Besitzer darf andere ebenfalls von der Benutzung ausschließen, meist auch den Eigentümer. Der Eigentümer darf aber dem Besitzer den Besitz aber wieder entziehen. Allerdings ist auch dies meist eingeschränkt, bspw. durch vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen.

Der Eigentümer ist zwar in der Regel gleichzeitig auch der Besitzer, vermietet oder verpachtet er aber eine Sache, dann übergibt er den Besitz an jemand anderen, ohne das Eigentum über die Sache zu verlieren. Zum Beispiel darf der Mieter einer Wohnung dann die Wohnung im Rahmen der Vereinbarungen im Mietvertrag nutzen, er darf sogar wegen des Rechts auf Privatsphäre den Zugang des Eigentümers zur Wohnung beschränken, er darf die Wohnung aber bspw. nicht verkaufen.

Entstehung des Eigentums

Das Recht auf Eigentum entstand wahrscheinlich bereits mit der Nutzung von Werkzeugen durch den Menschen. Bei allen bekannten Völkern ist das Recht auf Eigentum zumindest an persönlichen Gegenständen, wie Kleidung und Werkzeugen bekannt. Auch bei Grabbeigaben kann vermutet werden, dass diese Gegenstände Eigentum des Toten waren, sofern die Grabbeigaben nicht speziell für die Beisetzung gefertigt wurden.

Neben dem persönlichen Eigentum an Sachen gab es aber auch schon seit jeher Allmende. Dies sind meist Weideflächen, Wälder oder Seen, die keinen Eigentümer haben oder im Eigentum einer Gemeinde oder eines Landes stehen und mit gewissen Einschränkungen durch jeden frei benutzt werden dürfen. Solche öffentlichen Güter gibt es bis heute weltweit. Auch die internationalen Gewässer der Ozeane können den Allmende zugeordnet werden.

In der geschichtlichen Entwicklung kann man davon ausgehen, dass ursprünglich die persönlichen Gegenstände im Privateigentum standen und das Eigentum an Grund und Boden erst im Laufe der Zeit hinzukam. Dabei blieben einige Flächen Allmende. Andere Flächen von Grund und Boden, Seen und Flüsse eines Landes wurden Eigentum des Landes oder des Königs. Teilweise wurden auch Klöster Eigentümer großer Flächen eines Landes. Vor allem im Feudalismus wurde der Grund und Boden über Lehen dann wieder an die Bevölkerung verteilt, was dann auch zu einer Unfreiheit der Bauern führte.

Enteignungen

In vielen Staaten wurden in der Vergangenheit und werden auch heute Enteignungen von Grund und Boden durchgeführt, meist im Zusammenhang mit dem Bau von Straßen oder Staudämmen oder grundsätzlich zur Aneignung von Land. Dazu wurde den vorherigen Eigentümern das Eigentumsrecht entzogen oder die Eigentümer wurden zur Übertragung des Eigentums gezwungen. Meist wurden die Enteignungen durchgeführt, indem die Eigentümer vertrieben wurden oder die Eigentümer waren bereits geflohen oder die Eigentümer werden entschädigt.

Die Enteignung durch Vertreibung fand insbesondere gegenüber bestimmten Bevölkerungsteilen statt, seltener ist die Vertreibung der gesamten Bevölkerung eines Gebietes. Waren die Bewohner vertrieben, konnten die Grundstücke und meist auch alle übrigen Gegenstände des vorherigen Eigentümers als herrenlos eingestuft werden und der Staat oder andere konnten sich die Grundstücke und sonstigen Sachen aneignen.

Oft wurden Grundstücke auch an den Staat verkauft. Der Verkauf fand dann durch rechtliche Regelung oder unter anderem Zwang statt. Der Verkauf war eine Übertragung des Eigentums, die dem Gesetz entsprach. Selbst bei Verkauf unter Zwang und zu schlechten Bedingungen für den Verkäufer war zumindest der Anschein gewahrt, dass das Gesetz eingehalten wurde. In den meisten Staaten hatte das Eigentumsrecht ein so große Bedeutung, dass auch der Staat den Eindruck zu verhindern versuchte, die Grundstücke geraubt zu haben.

Waren die Eigentümer, zum Beispiel wegen eines Krieges, geflohen, galten die Grundstücke alle übrigen Gegenstände des vorherigen Eigentümers ebenfalls als herrenlos und wurden durch den Staat oder andere Personen angeeignet.


Impressum - Datenschutz

Google Ads rechts