Die Wahlmonarchie ist eine Form der Monarchie, bei der der Herrscher aus einer definierten Gruppe von Personen gewählt wird. Diese Personen gehören meist einer oder weniger Familien an. Die Wahlberechtigten sind meist Vertreter bestimmter Familien. Dies kann die Königsfamilie selbst sein, die dann jemanden aus ihren Reihen zum König bestimmt, oder es können mehrere Familien sein. Die Wahl erfolgt meist auf Lebenszeit, es gibt aber auch Varianten, in denen die Zeit der Regentschaft zeitlich begrenzt ist.
In einer Wahldemokratie ist die Herrschaft des Königs meist durch den Einfluss der Wahlberechtigten, einem Königsrat oder durch rechtliche und vertragliche Regelungen begrenzt. Viele Monarchien in der Geschichte haben ursprüngliche als Wahlmonarchie begonnen und sind dann in eine Erbmonarchie übergegangen.
Die Wahlmonarchie hat gegenüber der Erbmonarchie den Vorteil, dass ungeeignete Kandidaten von der Herrschaft ausgeschlossen werden können. Es kam aber auch immer wieder zu verlustreichen Kriegen um die Thronfolge, da Rechtmäßigkeit der Wahl immer wieder angezweifelt wurde und die verschiedenen Beteiligten eigene Interessen durchsetzen wollten. Nach Max Gluckmann war die vielen Kriege um den Königsthron auch ein Treiber für den Übergang zur Erbmonarchie. Darüber hinaus war die Macht eines Königs, der durch eine Königswahl zum Herrscher bestimmt wurde, meist durch rechtliche oder vertragliche Regelungen mit den Wählern begrenzt.
In Europa waren Wahlmonarchien im Mittelalter sehr verbreitet. In England existierten vom 7. Bis 11. Jahrhundert Ratsversammlungen von weltlichen und geistlichen Würdenträgern, den Witenagemots oder später nur Witans, die unter anderem auch den Nachfolger eines Königs wählten. Dies konnte ein Nachkomme des vorherigen Königs oder auch eine andere Person sein.
Auch bei den Stämmen der Gallier auf dem Gebiet des heutigen Frankreichs wurde der König, Rix genannt, gewählt. Die Kandidaten für die Position des Rix stammten aus dem Kreis der Verwandten früherer Könige und wurden für ein Jahr oder einen etwas längeren Zeitraum im Amt gewählt.
Im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation wurde der König und später der Kaiser von sieben Kurfürsten gewählt. Der König war dann das Oberhaupt über die deutschen Staaten. Die Kurfürsten waren in der Goldenen Bulle, der Verfassung des Reiches, definiert. Die Macht des Königs war von Anfang an beschränkt und wurde später teilweise weiter beschränkt. Zeitweise waren die Kurfürsten sogar mächtiger als der König. Von 843-911 wurden aus dem Haus der Karolinger zuerst Ludwig II. der Deutsche, ein Enkel von Karl dem Großen. Dann folgten seine drei Söhne, ein Enkel und ein Urenkel. Ab 1273 regierte der erste König aus dem Hause der Habsburger, von 1438 bis 1740 waren durchgängig alle gewählten Könige und Kaiser aus dem Hause Habsburg.
Im polnisch-litauischen Reich (1569-1795) wurde der König vom polnischen Adel gewählt. Der polnische Adel war im polnischen Parlament Sejm vertreten. Er umfasste etwa 10 % der Bevölkerung. Der Sejm existiert seit dem 12. Jahrhundert und tagt seit 1493 regelmäßig. Heute sind alle politischen Parteien Polens im Sejm vertreten.
Im mongolischen Reich wurde der Khan aus der Familie der Nachfahren von Batu Khan gewählt. Batu Khan war der Sohn von Dschötschi Khan und Enkel von Dschingis Khan. Dieses Khanat wurde Goldene Horde genannt und bestand von 1238 bis 1368.
In Afghanistan wurde der König seit mindestens dem 18. Jahrhundert von der Großen Ratsversammlung, der sogenannten Loja Dschirga, gewählt. In ihr sind die Stammesfürsten der verschiedenen afghanischen Stämme vertreten.
Bei den Maori auf Neuseeland wurde 1858 Pōtatau Te Wherowhero zum König gewählt. Bis heute wurden jeweils Nachfahren von ihm zum König gewählt. 2024 bestieg Königin Ngā Wai Hono i te Pō den Thron. Der König der Maori hat zwar nur repräsentative Aufgaben, da die Maori Bewohner von Neuseeland sind. Oberhaupt von Neuseeland ist der König des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland. Der König der Maori soll aber die Interessen der Maori gegenüber dem britischen König und dem neuseeländischen Parlament vertreten. Die Maori sind aber des Weiteren auch durch die Partei der Maori, der Te Pāti Māori, im neuseeländischen Parlament vertreten.
Bis heute wird der König von Saudi-Arabien aus der Familie der Saud gewählt. Zur Wahl zugelassen sind nur die väterlichen Nachkommen des Staatsgründers Abd al-Aziz ibn Saud. Der König wird vom saudischen Thronrat gewählt, der aus Mitgliedern der saudischen Königsfamilie besteht.
Der König von Eswanati wird bis heute aus den Nachkommen in direkter Abstammung von Dlamini III. (1672-1744) gewählt. Sein Sohn Ngwane III. gründete das Swasiland, das seit 2018 Eswatini heißt. Die Wahl des Königs wird durch den Königsrat durchgeführt.