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Die Herrschaftsform

Die Herrschaftsform beschreibt, wer in einer Gesellschaft in welcher Form die Herrschaft ausübt und damit die Politik in einer Gesellschaft bestimmt. Die Herrschaft kann vom gesamten Volk ausgeübt werden, von einer kleinen Gruppe von Personen oder von einzelnen Personen. Darüber hinaus kann der Herrscher legitimiert sein oder auch nicht, in Anlehnung an das Herrschaftsformenschema nach Aristoteles in seinem Werk „Politika“, 4. Jhd. v. Chr.

Herrschaftsformen nach Legitimation und Größe der herrschendem Gruppe
systematische Einteilung der Herrschaftsformen

In einer Demokratie gibt es vom Volk gewählte, also legitimierte Abgeordnete. Herrscht niemand, ist also niemand zur Herrschaft legitimiert, dann muss sich das Volk selbst verwalten und es herrscht Anarchie. Gibt es eine einzelne Person, die durch Erbfolge oder Wahl durch eine Elite herrscht, und die vom Volk als von Gottes Gnaden legitimierter Herrscher anerkannt wird, nennt man dies Monarchie. Gibt es eine einzelne Person, die herrscht, weil sie die vorherige Regierung gestürzt hat oder sich die Macht anderweitig unrechtmäßig genommen hat, dann existiert eine Diktatur.

Legitimität nach Max Weber

Der Begriff der Legitimität ist von Max Weber nochmals entscheidend geprägt worden. Für ihn ist jede Herrschaft legitim, wenn sie durch die Bevölkerung anerkannt wird. Jede Bevölkerung, die sich einem Herrscher unterwirft, zeigt die Anerkennung seiner Herrschaft. Das bedeutet nicht, dass die Bevölkerung die Herrschaft des Regenten auch als rechtmäßig erworben ansieht. Nach Weber führt die Illegitimität, also die Ablehnung der Herrschaft durch die Bevölkerung aber direkt zum Sturz des Herrschers, weil ihm der Gehorsam verweigert werden wird. Damit ist jede Herrschaft legitim und illegitime Herrscher existieren nicht.

Weber sagt: Herrschaft soll heißen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden. („Wirtschaft und Gesellschaft“, Max Weber, 1921).

Legitimität eines Diktators

Ein Diktator hat kurz nach seiner Machtergreifung erst einmal die Legitimität, über das jeweilige Volk zu herrschen. Ein solcher Fall kann legal durch die Anwendung von Notstandsregeln im Krisenfall eintreten. Hier kennen die meisten Demokratien Regeln, bei denen ein kleiner Kreis von Verantwortlichen die Regierungsgeschäfte übernehmen dürfen, ohne dass das Parlament mit einbezogen werden muss und Wahlen stattfinden müssen. Natürlich kann das Parlament auch eine Gesetzesänderung zur Herstellung einer Diktatur beschließen. Meist wird jedoch die bestehende Regierung gestürzt und durch einen Rebellenführer ersetzt. Sofern die Bevölkerung sich dagegen nicht auflehnt, ist der Rebellenführer erst einmal legitimiert, die Regierung zu übernehmen.

Eine solche Legitimation durch sich selbst, wird aber nur selten durch die Bevölkerung längere Zeit mitgetragen, weil die Legitimation durch die Bevölkerung sich meist aus der Vertreibung des Vorgängers ergibt und ein Übergang zu einer besseren Regierung erwartet wird. Bleibt der Übergang, beispielsweise durch die Organisation von Wahlen, aus, verschwindet regelmäßig die Legitimation und der Diktator wird, im Zweifel durch den nächsten Rebellenführer, gestürzt.

Hier ergibt sich der Unterschied zur Monarchie, bei der sich normalerweise die Legitimation durch Gott ergibt. Die Funktion des Königs kann dann beispielsweise an eines der Kinder vererbt werden, weil die Gottesgnade selten infrage gestellt wird.


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