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Die Staatsform

Unter dem Begriff Staatsform können verschiedene Einteilungen verstanden werden. Dies kann durch eine Zweiteilung der Herrschaftsform in Monarchie und in Demokratie geschehen. Eine weitere Form ist die Zweiteilung anhand der Regierungsform. Dies wäre dann die Gliederung in Monarchien und Republiken. Die dritte Variante wäre die Einteilung in die Organisationsform der Staaten, der inneren Gliederung. In diesem Fall wird zwischen Einheitsstaaten und Bundesstaten unterschieden.

Einteilung nach Herrschaftsform

Die Herrschaftsformen können in sehr viele unterschiedliche Formen eingeteilt werden. Eine Dimension in der Einteilung ist die Anzahl der Entscheider über die politische Richtung. Dies können wenige oder nur eine Person sein, oder der Großteil der Bevölkerung. Herrschen nur einzelne oder wenige Personen, kann man die Herrschaftsformen in Monarchie, Theokratie, Diktatur, Oligarchie und andere Formen einteilen. Diese Form wird in den häufigsten Darstellungen aber nur durch die Monarchie repräsentiert. Herrscht die Mehrheit der Bevölkerung, können die Herrschaftsformen der Demokratie, der Anarchie oder anderer vorherrschen. Es wird jedoch die Demokratie als repräsentative Herrschaftsform dieser Situation genutzt.

Einteilung nach Regierungsform

Die Einteilung anhand der Regierungsform teilt die Staatsformen in Monarchien und Republiken ein. Diese Einteilung kann deckungsgleich mit der Einteilung nach der Herrschaftsform sein. Es gibt aber auch eine Sichtweise, in der beide unterschiedlich sind. In der Monarchie wird immer davon ausgegangen, dass diese durch einen oder wenige Personen beherrscht wird, der Staat aber auch dieser Gruppe von Herrschern dient.

Die Republik unterscheidet sich von der Demokratie dadurch, dass die Republik der gesamten Bevölkerung dient, in der Demokratie aber die gesamte Bevölkerung herrscht. Meist ist eine Republik auch demokratisch. Sie kann aber beispielweise auch nur durch einen Teil der Bevölkerung beherrscht werden.

Die Römische Republik (509 v. Chr. bis 27 v. Chr.) war eine Republik, die vor allem durch eine Oligarchie beherrscht wurde. So gab es eine Volksversammlung, die Comitia, die durch die Bevölkerung gewählt wurde. Diese stimmte über Gesetze ab, die vom Magistrat vorgeschlagen wurden, wählte die Mitglieder des Magistrats und stimmte über Urteile zu Strafverfahren ab. Allerdings konnten die Beschlüsse nicht ohne den Senat getroffen werden. Der Senat wiederum wurde von wenigen Censoren festgelegt. In diesen konnten aber auch nur Personen eines kleinen Kreises aufgenommen werden, der im Wesentlichen aus Patriziern, der adeligen Oberschicht des Römischen Reiches, bestand. Damit war die Regierung eine Mischung aus Demokratie und Monarchie.

In Einparteienstaaten regiert dauerhaft nur eine politische Partei. Eine Opposition gibt es meistens. Sie hat aber durch gesetzliche Regelungen oder über andere Wege keine realistische Chance zur Regierungsübernahme, Die Bevölkerung hat also keine echte Wahlmöglichkeit über die politische Ausrichtung, auch wenn meist Wahlen abgehalten werden. Die Führungspersonen werden über parteiinterne Verfahren bestimmt, die der breiten Bevölkerung ebenfalls keine Einflussnahme gewähren. Die Staaten sind aber Republiken, da sie am Gemeinwohl orientiert sind und durch einen großen Teil der Bevölkerung beherrscht werden. Auch klaffen Republik und Demokratie auseinander.

Einteilung nach innerer Gliederung

Staaten können als Einheitsstaat oder als Bundesstaat gegliedert sein.

Ein Einheitsstaat wird zentralistisch, meist über die Hauptstadt des Staates verwaltet. Eine Verwaltung regionaler Einheiten wird über Verwaltungseinheiten erreicht, die der Zentralverwaltung unterstellt sind. Ein Einheitsstaat wird gelegentlich auch als Zentralstaat bezeichnet.

Dagegen sind Bundesstaaten über Teilstaaten organisiert. Diese werden durch lokale Regierungen, zum Beispiel mit regionalen Parlamenten und Gouverneuren, organisiert. Im Gegensatz zum Staatenbund sind die Teilstaaten nicht souverän.


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