Das Staatsvolk ist eine Gemeinschaft von Menschen, die in einer organisatorischen Einheit, einem Staat, leben. Das Staatsvolk ist eines der drei Elemente, die einen Staat bilden. Es unterschiedet sich von einem ethnischen Volk, das aus einer Gruppe von Menschen mit gemeinsamer Kultur, Sprache oder Geschichte besteht. Das Völkerrecht gewährt jedem Volk mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker das Recht einen eigenen Staat, also auch ein unabhängiges Staatsvolk zu bilden.
Ein Staatvolk ist eine notwendige Voraussetzung, damit ein Staat existieren kann. Aber eine Gemeinschaft von Menschen, die eine politische Einheit bilden, können auch in einem Bundesstaat, einem autonomen Gebiet oder einer Stadt zusammengefasst sein. Es kann auch sein, dass eine solche Gruppe überhaupt keine politische Einheit bilden.
In der Vergangenheit wurde das Staatsvolk als alle in einem Staat lebenden Personen gesehen, die den Regeln eines Staates unterliegen. Dies schloss auch Ausländer, staatenlose und in einige Definitionen auch Durchreisende mit ein. Heute wird das Staatsvolk aber nur aus Angehörigen eines Staates, also den Staatsbürgern, gesehen.
Ein Staatsvolk unterscheidet sich vom ethnischen Volk. Ein ethnisches Volk ist eine Gruppe von Menschen mit gemeinsamer Kultur, Sprache oder Geschichte. Zum Beispiel ist das ethnische Volk der Tuareg Teil der Staatsvölker Algeriens, Libyens, Malis, Nigers und Burkina Fasos. Dagegen besteht das Staatsvolk der Demokratischen Republik Kongo aus den ethnischen Völkern der Bakongo, der Baluba, der Mongo, der Banjaruanda und vieler anderer. Diese Einteilung ist allerdings willkürlich, weil die ethnischen Völker nicht klar abgegrenzt werden können. Die vier genannten Völker sind alles Völker der Bantu. Die Bantu sprechen Sprachen einer gemeinsamen Sprachfamilie. Sie sehen sich selbst aber nicht als gemeinsames Volk. Auf der anderen Seite besteht zum Beispiel das eben genannte Volk der Banjaruanda aus den Ethnien der Hutu, Tutsi, Banyamulenge und Twa. Aus diesem Grund kann jede Abgrenzung eines Volkes auch immer wieder in Frage gestellt werden.
Auch die Sicht der Bevölkerungsgruppen auf sich selbst ist nur eingeschränkt hilfreich. So sprechen die Hutu, Tutsi, Banyamulenge und Twa alle die Sprache Kinyarwanda, Teilen kulturelle Riten und hatten auch vor der Christianisierung mit dem Ryangombe-Kult und dem Gott Imana eine gemeinsame Religion. Der Völkermord der Hutu an den Tutsi 1994 in Ruanda hat aber gezeigt, dass die Hutu, Tutsi und Twa sich durchaus auch als eigene Ethnie verstehen.
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| Verbreitete Darstellung der Ethnien Tutsi (links), Hutu (mitte) und Twa (rechts). Koloriertes Foto wahrscheinlich von Hans Meyer, 1911, in der deutschen Kolonie Deutsch-Ostafrika, im heutigen Gebiet von Ruanda, das die unterschiedlichen Ethnien zeigen soll |
Hutu sind lebten im Wesentlichen vom Ackerbau und bildeten die Masse der Bevölkerung. Die Twa lebten als Jäger und Sammler, während die Tutsi Rinderzüchter waren und in der Vergangenheit die Oberschicht in Ruanda bildeten. Es gab eine Art Feudalsystem, in dem die Tutsi Rinder an Hutu verliehen, die wiederum für verschiedene Gegenleistungen, die Milch und die Kälber nutzen konnten. Die Hutu, Tutsi und Twa heirateten im Wesentlichen nur untereinander. Es konnte ein reicher Hutu zum Tutsi aufsteigen, aber auch ein armer Tutsi zum Hutu absteigen. Dies ist mit Adeligen und Bauern in anderen Regionen vergleichbar. Die Hutu, Tutsi und Twa sind allerdings auch im körperlichen Erscheinungsbild unterscheidbar. Womöglich sind die Tutsi aus dem Nordosten und die Hutu aus dem Westen eingewandert. Es kann aber auch die unterschiedliche Ernährung und Lebensweise Einfluss gehabt haben. Auch die Heirat nur innerhalb einer Gruppe hat dabei eine Rolle gespielt.
Die Schwierigkeiten in der Abgrenzung der ethnischen Völker können auf Staatsvölker übertragen werden. Auch hier ist diskutierbar, ob eine Gruppe von Menschen, die eine organisatorische Einheit bilden, das Volk eines Staates, eines Bundesstaates, eines Distrikts oder einer Stadt bilden können. Zum Beispiel sind etwa 70 % der Bevölkerung des indischen Bundesstaats Maharashtra von der Ethnie der Marathen. Etwa 90 % der Bevölkerung des Bundesstaats Tamil Nadu sind Tamilen. Damit haben durch gemeinsame Sprache, Kultur und Geschichte der Bevölkerung, mit der die beiden Bundesstaaten in sich eine gemeinschaftliche Einheit bilden, sich aber von anderen Bundesstaaten abgrenzen, die Vorrausetzungen, mit denen ein Staatsvolk gebildet werden könnte. Beide Bevölkerungen sind aber Teil der indischen Bevölkerung. Sollte einer der beiden Bundesstaaten einen unabhängigen Staat gründen wollen, wäre das Staatsvolk grundsätzlich vorhanden.
In der Europäischen Union befinden sich die meisten Europäer als eine Art Staatsvolk als Volk dieser politischen Einheit. In dieser Einheit gehören aber auch die Franzosen zum Staatsvolk Frankreichs, die Deutschen zum Staatsvolk Deutschlands und die Polen zum Staatsvolk Polens. Das Staatsvolk der Deutschen wiederum besteht aus den Völkern der Bundesländer Bayern, Hessen, Niedersachsen, Brandenburg und anderer. Das deutsche Volk grenzt sich wiederum in die Menschen der Bayern, Schwaben, Franken, Angeln, Sachsen, Thüringer oder Sorben ab. Je nach Sicht würde sich ein Franke als Franke, Bayer, Deutscher oder Europäer sehen.
Die Schwierigkeiten in der Abgrenzung der Staatsvölker wiederum führt zu kritischen Diskussionen, inwieweit die Basken in Spanien und Frankreich, die Kurden in der Türkei, Syrien, Irak und Iran, die Ndebele in Simbabwe oder die Kabylen in Algerien ein eigenes Staatsvolk bilden können und inwieweit hier das Selbstbestimmungsrecht der Völker aus dem Völkerrecht greift.